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Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht vor der Tür. Digitale Barrierefreiheit ist längst mehr als nur ein „Nice-to-have“. Es ist ein Muss für eine inklusive Gesellschaft und wird durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland weiter in den Fokus gerückt. Für die meisten Unternehmen bedeutet das: Wer digitale Angebote wie Websites und Apps betreibt, muss diese barrierefrei gestalten. Was genau das für Sie und Ihre digitalen Projekte bedeutet und wie Sie die Anforderungen mit TYPO3 optimal umsetzen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist das BFSG?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882, den sogenannten „European Accessibility Act“ (EAA), in nationales Recht überträgt. Ziel des BFSG ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Es geht darum, Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Auflage, sondern auch ein Qualitätsmerkmal und ein Zugewinn für alle Nutzer:innen.

Wann wird’s ernst?

Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Die wirklich relevanten Pflichten für Unternehmen starten jedoch ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen die unter das BFSG fallenden Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Es ist also spätestens jetzt an der Zeit, sich vorzubereiten!

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen. Für Unternehmen mit digitalen Angeboten sind besonders folgende Bereiche relevant:

  • Websites: Ob Corporate Website, Online-Shop oder Portal - Websites müssen barrierefrei sein.
  • Apps: Mobile Anwendungen für Smartphones und Tablets fallen ebenfalls unter das Gesetz.

Branchen im Blickpunkt

Besonders im Fokus des BFSG stehen Branchen mit einem starken Bezug zu digitalen Dienstleistungen und Produkten. Dazu gehören unter anderem:

  • E-Commerce: Online-Shops in allen Branchen
  • Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Versicherungsportale etc.
  • Telekommunikation: Webangebote von Telefon- und Internetanbietern
  • Medien: Online-Nachrichtenportale, Streaming-Dienste
  • Transport und Mobilität: Fahrplanauskunft, Buchungsplattformen
  • E-Books und digitale Publikationen

Aber Achtung: Auch wenn Ihre Branche hier nicht explizit genannt ist, kann das BFSG für Sie relevant sein. Es ist ratsam zu prüfen, ob Ihre digitalen Angebote unter das Gesetz fallen. Eine genaue rechtliche Einschätzung darüber, ob ein Unternehmen und dessen Leistungen im Einzelfall betroffen sind, nehmen wir nicht vor. 

Was sind die An­for­de­run­gen?

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vier grundlegende Prinzipien für barrierefreie digitale Angebote definieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Konkret bedeutet dies für Ihre TYPO3-Website und Apps vielfältige Maßnahmen, wie z.B. alternative Texte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste und strukturierte Überschriften. 

Für die praktische Umsetzung im Designprozess empfehlen wir unseren Artikel Barrierefreies Design in der Praxis. Auch die barrierefreie Erstellung und Pflege von Inhalten ist entscheidend – hierzu geben wir wertvolle Tipps in unserem Beitrag Barrierefreie Inhalte in der Praxis.

Bar­rie­re­frei & zu­kunfts­si­cher – mit unserem Know-how

Als spezialisierte TYPO3 Agentur sind wir ein idealer Partner, um digitale Angebote BFSG-konform zu gestalten. TYPO3 bietet von Haus aus bereits viele barrierefreie Grundlagen und lässt sich durch unsere Expertise und bewährte Best Practices optimal für die Anforderungen des BFSG anpassen.

Wir von F7 verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich barrierefreie Webentwicklung mit TYPO3

Unsere Leistungen

  • Analyse und Beratung: Wir prüfen Ihre bestehenden Websites und Apps auf Barrierefreiheit und identifizieren Handlungsfelder.
  • Konzeption und Design: Wir entwickeln barrierefreie Designkonzepte und setzen diese in TYPO3 um.
  • Technische Umsetzung: Wir sorgen für eine technisch einwandfreie und barrierefreie Implementierung in TYPO3.
  • Schulungen: Wir schulen Ihre Redakteure im Bereich barrierefreie Inhaltspflege, damit Barrierefreiheit dauerhaft gewährleistet ist.
  • Barrierefreiheit als SEO-Turbo: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil – auch im Bereich SEO! 

Barrierefreie Websites sind in der Regel:

  • Strukturell besser: Klare semantische Struktur (Überschriften, Listen etc.) wird von Suchmaschinen positiv bewertet.
  • Performant: Oft sind barrierefreie Websites schlanker und schneller, was sich positiv auf das Ranking auswirkt.
  • Nutzerfreundlich: Eine gute User Experience (UX) ist ein wichtiger Rankingfaktor. Barrierefreiheit verbessert die UX für alle Nutzenden des Produkts.
  • Reichweitenstark: Barrierefreie Angebote erreichen eine größere Zielgruppe – und damit potenziell mehr Kunden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Welt. Es fordert Unternehmen auf, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern, die Reichweite zu erhöhen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der Engagement und Fachwissen erfordert. Doch die Investition lohnt sich, denn sie trägt zu einer gerechteren und zugänglicheren Gesellschaft bei. 

Barrierefreiheit ist die Zukunft – wir sollten sie gemeinsam gestalten!

Links und Ressourcen